Die 10 goldenen Regeln nach einem unverschuldeten Unfall

So sichern Sie Ihre Rechte als Geschädigter – schnell, rechtssicher und vollständig.

1. Unabhängiges Gutachten einholen

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Gutachter geschickt hat. Die Kosten dafür muss die Versicherung übernehmen. Bei kleinen Schäden (ca. 500–750 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag, den wir ebenfalls für Sie erstellen können.

2. Beweissicherung ist entscheidend

Eine vollständige Dokumentation des Schadens ist wichtig für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ein Gutachten schützt Sie bei Unklarheiten über den Schadenhergang, verdeckte Schäden oder spätere Auseinandersetzungen mit Werkstätten oder Versicherungen.

3. Vorsicht bei Angeboten der Versicherung

Wenn Ihnen die gegnerische Versicherung eine „rundum bequeme“ Schadenabwicklung anbietet, seien Sie skeptisch: Oft dient dies nur der eigenen Kostenminimierung. Ihre unabhängigen Rechte – wie z. B. ein freier Gutachter oder Anwalt – werden so bewusst ausgehebelt.

4. Unfallfahrzeug richtig dokumentieren

Ein repariertes Fahrzeug bleibt ein Unfallwagen – das muss beim Verkauf angegeben werden. Gutachten und Fotos helfen, den Schaden sachlich und nachvollziehbar zu belegen.

5. Wertminderung nicht verschenken

Nach einem Unfall verliert das Fahrzeug oft an Marktwert – auch bei fachgerechter Reparatur. Nur ein qualifiziertes Gutachten kann die Wertminderung korrekt beziffern und sichern.

6. Fiktive Abrechnung möglich

Sie möchten nicht reparieren, sondern sich den Schaden auszahlen lassen? Kein Problem. Die sogenannte fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ist gesetzlich erlaubt (§ 249 BGB).

7. Freie Werkstattwahl

Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird – nicht die Versicherung. Vertrauen Sie auf Ihre bevorzugte Werkstatt.

8. Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall

Wenn Ihr Auto unfallbedingt ausfällt, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen – oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe ermitteln wir gerne für Sie anhand Ihres Fahrzeugs.

9. Anwalt einschalten – Ihre Kosten sind gedeckt

Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.

10. Ihr gutes Recht – nutzen Sie es!

Achten Sie nicht nur auf schnelle, sondern auf vollständige Schadenregulierung. Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.