Unfall – Was tun?

So verhalten Sie sich richtig nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)
Ihre Rechte als Geschädigter – kompakt zusammengefasst.
(Basierend auf Informationen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und des BVSK)

1. Unabhängiges Gutachten – Ihr gutes Recht

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie jederzeit einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Dieser dokumentiert Schadenhöhe, Umfang, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und Reparaturdauer – neutral und gerichtsfest. Die Kosten für das Gutachten übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.

Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, dient das Gutachten als Grundlage für eine fiktive Abrechnung – also die Auszahlung des ermittelten Schadensbetrags.

2. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Versicherungen dürfen Ihnen keine Werkstatt vorschreiben. Ihre freie Werkstattwahl ist gesetzlich gesichert. Ihre Fachwerkstatt sorgt für eine fachgerechte Instandsetzung und die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.

3. Ersatzmobilität: Mietwagen oder Nutzungsausfall

Wenn Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen – es sei denn, Ihr Fahrbedarf ist äußerst gering.
Alternativ können Sie die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen – eine finanzielle Erstattung für die Ausfallzeit Ihres Autos.

4. Rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt

Zur Wahrung Ihrer Interessen dürfen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuziehen. Die entstehenden Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

5. Im Totalschadenfall: Ihre Optionen

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dennoch dürfen Sie Ihr Fahrzeug weiter reparieren lassen – sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % überschreiten und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.

Entscheiden Sie sich gegen eine Reparatur, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Sie können das Fahrzeug zu dem im Gutachten ermittelten Restwert weiterverkaufen – etwa an Ihre Werkstatt.
Wichtig: Restwertangebote der Versicherung sind nur dann relevant, wenn sie vor dem Verkauf vorliegen und zumutbar sind. Dokumentieren Sie den Verkauf in jedem Fall schriftlich und datiert.

6. Einfacher Zahlungsweg: Abtretungserklärungen nutzen

Um die Zahlungsabwicklung zu erleichtern, können Sie beim Sachverständigen eine Sicherungsabtretung und bei Ihrer Werkstatt eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung unterschreiben.
Damit kann die Versicherung direkt an den Sachverständigen oder die Werkstatt zahlen – ohne Umwege über Ihr Konto.